Ausbildungs­klassen




Führerscheinklassen PKW


Klasse B

Die Fahrerlaubnisklasse B gilt für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse mit Anhänger bis 750 Kilogramm, also maximal 4,25 Tonnen zulässige Gesamtmasse. Es dürfen ebenfalls schwerere Anhänger gezogen werden, solange die Leermasse des Zugfahrzeugs größer gleich der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers ist.

Alles zusammen darf nicht mehr als 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse betragen. Das Mindestalter für diesen Führerschein liegt bei 18 beziehungsweise 17 Jahren, wenn an „Begleitetes Fahren mit 17“ teilgenommen wird.


Klasse B96

Die Fahrerlaubnisklasse B96 gilt für Kraftfahrzeuge Klasse B mit Anhängern. Hier beträgt die zulässige Gesamtmasse des Anhängers über 750 Kilogramm, in der Kombination über 3,5 Tonnen, darf jedoch nicht mehr als 4,25 Tonnen betragen.


Klasse BE

Die Fahrerlaubnisklasse BE gilt für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse mit schwereren Anhängern als in Klasse B96. Voraussetzung für diesen Führerschein ist der Besitz der Klasse B-Führerscheins.